Rechtliche Hinweise

Exportkontrollklausel

Exportkontrollklausel für Kaufverträge (No-Russia-Klausel)

(1) Der Käufer/Importeur ist verpflichtet, bei der Weitergabe der unter oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gelieferten Waren an Dritte die jeweils anwendbaren Vorschriften des nationalen und internationalen (Re-)Exportkontrollrechts, einschließlich etwaiger Embargos, Sanktionen oder sonstiger Beschränkungen des Warenverkehrs, zu beachten. In jedem Fall hat er die (Re-)Exportkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union zu beachten. Insbesondere ist es dem Käufer/Importeur untersagt, die unter oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gelieferten Waren (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Waren, die in den Anwendungsbereich von Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates fallen) unmittelbar oder mittelbar in die Russische Föderation oder zur Verwendung in der Russischen Föderation zu verkaufen, zu exportieren oder zu reexportieren.


(2) Der Käufer/Importeur wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass der in Absatz (1) genannte Vertragsgegenstand nicht durch Dritte in der Distributionskette, einschließlich eventueller Wiederverkäufer, beeinträchtigt wird.


(3) Der Käufer/Importeur hat einen angemessenen Überwachungsmechanismus zur Feststellung von Verhaltensweisen Dritter in der weiteren Handelskette, einschließlich etwaiger Wiederverkäufer, die den Zweck von Absatz (1) dieses Vertrages vereiteln würden, einzurichten und aufrechtzuerhalten.


(4) Ein Verstoß gegen die Absätze (1), (2) oder (3) stellt eine wesentliche Vertragspflichtverletzung dar und berechtigt den Verkäufer/Exporteur Yellowtec GmbH zu angemessenen Rechtsmitteln. Der Käufer/Importeur stellt die Yellowtec GmbH in vollem Umfang von allen Ansprüchen frei, die von Behörden oder sonstigen Dritten gegen sie aufgrund der Nichteinhaltung der Absätze (1), (2) oder (3) durch den Empfänger geltend gemacht werden, und verpflichtet sich, der Yellowtec GmbH alle Schäden und Aufwendungen zu ersetzen, die ihr in diesem Zusammenhang entstanden sind.


(5) Der Käufer/Importeur ist verpflichtet, den Verkäufer/Exporteur Yellowtec GmbH unverzüglich über etwaige Probleme bei der Anwendung der Absätze (1), (2) oder (3), einschließlich etwaiger relevanter Aktivitäten Dritter, die den Zweck von Absatz (1) vereiteln könnten, zu informieren. Der Käufer/Importeur stellt dem Verkäufer/Exporteur Yellowtec GmbH innerhalb von zwei Wochen nach einfacher Anfrage Informationen über die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Absatz (1), (2) und (3) zur Verfügung.
 

 

 

Entsorgungshinweise

 

Wichtige Information zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (ElektroG)

Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (WEEE)

Das Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern“ bedeutet, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Elektro-Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten über den Hausmüll, wie bspw. die Restmülltonne oder die Gelbe Tonne, ist untersagt. Bitte achten Sie stets auf eine ordnungsgemäße Entsorgung in dafür vorgesehene Sammel- und Rückgabestellen — nur so kann ein hochwertiger Recyclingprozess gewährleistet werden und verhindert werden, dass Schadstoffe in die Umwelt gelangen.

Entnahme von Batterien und Lampen

Enthalten die Produkte Batterien und Akkus oder Lampen, die aus dem Altgerät zerstörungsfrei entnommen werden können, müssen diese vor der Entsorgung entfernt und getrennt als Batterie bzw. Lampe entsorgt werden

Möglichkeiten der Rückgabe von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten unentgeltlich abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Kommunalverwaltung, um Informationen über Sammelstellen in Ihrer Nähe, z.B. ein lokaler Wertstoff- oder Recyclinghof, zu erhalten. Außerdem ist die Rückgabe unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Vertreibern möglich:
Vertreiber, die über eine Verkaufsfläche oder Lager- und Versandfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m² verfügen, sowie Lebensmitteleinzelhändler, die über eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m² verfügen und mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, sind zur unentgeltlichen Rücknahme von Elektro-Altgeräten verpflichtet. Die Rücknahme hat kostenlos beim Kauf eines gleichartigen Neugerätes zu erfolgen (1:1 Rücknahme; Alt-gegen-Neu-Regel). Unabhängig davon gibt es die Möglichkeit, ohne Kauf Altgeräte kostenlos an den Vertreiber zurückzugeben, sofern die Geräteabmessungen nicht mehr als 25 cm betragen und sich die Rückgabe auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt (0:1 Rücknahme; Kleingeräte-Regel). Im Fall von B2B-Geräten (gewerblich genutzte Geräte) muss die Rücknahme nicht kostenlos angeboten werden.

Hinweis zum Datenschutz

Für das Löschen personenbezogener Daten, die u.U. auf den zu entsorgenden Altgeräten gespeichert sind, sind Sie selbst verantwortlich.  

WEEE-Registrierungsnummer

Unter der Registrierungsnummer DE45215853 sind wir bei der stiftung elektro-altgeräte register, Nordostpark 72, 90411 Nürnberg, als Hersteller von Elektro- und / oder Elektronikgeräten registriert.

Sammel- und Verwertungsquoten

Informationen zur Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben zu Sammel- und Verwertungsquoten von Elektro- und Elektronik-Altgeräten veröffentlicht das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) jährlich auf seiner Webseite: https://www.bmuv.de/themen/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikgeraete.

 

Wichtige Information zur Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (BattG)

Entsorgung von Batterien

Das Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern“ auf Batterien bedeutet, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die Entsorgung von Altbatterien über den Hausmüll, wie bspw. die Restmülltonne oder die Gelbe Tonne, ist untersagt. Sofern Batterien oder Akkumulatoren Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten, finden Sie das jeweilige chemische Zeichen (Hg, Cd oder Pb) unterhalb des Symbols des durchgestrichenen Mülleimers. Vergewissern Sie sich vor der Entsorgung, dass die Batterie entleert ist. Bitte achten Sie darauf, dass Sie alle Altbatterien stets ordnungsgemäß recyceln und entsorgen — nur so kann ein hochwertiges Recyclingverfahren gewährleistet werden und verhindert werden, dass Schadstoffe in die Umwelt gelangen.

Möglichkeiten der Rückgabe von Altbatterien

Batterien können kostenfrei in Handelsgeschäften (z.B. in Altbatterienkisten) oder bei anderen Sammelstellen in Ihrer Nähe abgegeben werden, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altbatterien sichergestellt ist. Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Kommunalverwaltung, um Informationen über geeignete Sammelstellen in Ihrer Nähe zu erhalten.

 

Wichtige Information zur Entsorgung von Verpackungsabfällen (VerpackG)

Entsorgung von Verpackungsabfällen

Händler / Gewerbliche Kunden (B2B): Verpackungen, die typischerweise nicht in Privathaushalten oder in vergleichbaren Anfallstellen (z.B. Verwaltungen, Hotels, Dienstleistungsbetriebe, Kleinbetriebe, Freiberufler) als Abfall anfallen, dürfen nicht über die kommunale, für Haushalte vorgesehene Müllsammlung entsorgt werden. Derartige Verpackungen sind getrennt vom Haushaltsabfall zu entsorgen, um ordnungsgemäß (wieder-)verwertet zu werden. Sie haben stattdessen die Möglichkeit, die Altverpackungen an uns zurückzugeben.

Endverbraucher / private Haushalte / vergleichbare Anfallstellen (B2C): Bitte entsorgen Sie Verpackungsabfälle nicht über den normalen Hausmüll (Restmülltonne), sondern führen Sie diese der getrennten Müllsammlung (z.B. Gelbe Tonne, Blaue Tonne) zu. 

Eine Liste der den Privathaushalten gleichgesetzten Anfallstellen entnehmen Sie bitte der folgenden Übersicht der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR): https://www.verpackungsregister.org/fileadmin/files/Katalog/Anfallstellenliste.pdf 

LUCID-Registrierungsnummer

Unter der Registrierungsnummer DE1529345239778 sind wir bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), Öwer de Hase 18, 49074 Osnabrück, im Verpackungsregister LUCID registriert. Zwecks Rücknahme und Entsorgung haben wir uns einem entsprechenden System angeschlossen.